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Trauerfall

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Im Trauerfall

Was ist zu tun, wenn ein Sterbefall eintritt:

  • Bei einem Sterbefall zuhause rufen Sie bitte umgehend Ihren Hausarzt oder den Notarzt an, der den Tod feststellen kann
  • Tritt der Trauerfall in einer sozialen Einrichtung oder im Krankenhaus ein, so wird dort automatisch ein Arzt verständigt.

Danach nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

Das Bestattungsinstitut Szautner ist

Tag und Nacht an 365 Tagen im Jahr unter

Telefon 09621/470855 sowie Telefon 09621/86699

persönlich für Sie erreichbar, um gemeinsam mit Ihnen den weiteren Ablauf zu besprechen.

Wichtige Dokumente

Gerade in der Trauer sind nicht alle nötigen Dokumente sofort aufzufinden. Haben Sie gewisse Papiere und Unterlagen nicht zur Hand, helfen wir gerne bei der Beantragung oder arbeiten Ihre Unterlagen in aller Ruhe mit Ihnen zusammen durch.

Folgende Dokumente sind im Trauerfall wichtig:

  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Ledige: Geburtsurkunde
  • Verheiratete: Heiratsurkunde
  • Verwitwete: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Geschiedene: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
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An was Sie noch denken sollten:

  • Foto für Sterbebilder und Traueranzeigen – nicht zwingend ein Passbild, gerne auch ein selbst fotografiertes Bild
  • Kleidung: sowohl bei der Erdbestattung als auch bei der Feuerbestattung ist eigene Kleidung erlaubt - jedoch sollte diese aus einem Naturmaterial bestehen (Baumwolle, Schurwolle,...)
  • Graburkunde

Und wenn wir Abmeldungen für Sie übernehmen sollen:

  • Rentenanpassungsbescheid
  • Krankenkassenkarte
  • Schwerbehindertenausweis
  • Versicherungspolicen
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Unsere Leistungen

So individuell ein Mensch seinen Lebensweg geht, kann auch der Abschied gestaltet werden.

Wir bieten Ihnen

  • Umfassende und kompetente Beratung

  • Respektvoller Umgang mit dem verstorbenen Menschen und würdevolle Versorgung

  • Organisation der gesamten Bestattung in Ihrem Auftrag

  • Erledigung sämtlicher Formalitäten und Behördengänge, inkl. Abmeldungen

  • Vermittlung von Trompetern, Sängern und Musikern zur musikalischen Umrahmung

  • Umfangreiches Angebot an Särgen, Urnen und Sterbewäsche - von klassisch bis modern und in allen Preislagen

  • Aufbahrung und Verabschiedung - auf Wunsch auch zuhause

  • Terminabsprache mit den jeweiligen Friedhöfen und Pfarrämtern

  • Gestaltung von Traueranzeigen, Sterbebildern, Trauerbriefen und Danksagungen

  • Beratung bei Blumendekoration, Kränzen und Gebinden
  • Abholung und Überführung im In- und Ausland

  • Leitung sowie Organisation der Trauerfeier

  • Gestaltung und Ausschmückung der Trauerfeier

  • Beratung und Unterstützung auch nach der Bestattung

  • individuelle und kostenfreie Vorsorgeberatung

Die Zeit danach

Trotz des Schmerzes über den Verlust des geliebten Menschen muss vieles erledigt werden. Wir unterstützen sie auch in dieser Zeit, soweit es uns möglich ist.

Abmeldungen

Durch die Beurkundung des Trauerfalls beim zuständigen Standesamt und der dadurch verbundenen Abmeldung bei den Behörden sind viele weitere Abmeldungen zu tätigen. Wir stellen Ihnen hierzu eine Übersicht möglicher Abmeldungen zur Verfügung und erledigen diese bei Bedarf für Sie gerne schnell und zuverlässig.

Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass

Zusätzlich bieten wir Ihnen zusammen mit der Firma Columba die Möglichkeit auch den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln zu lassen.

Gerade in der heutigen Zeit der zunehmenden Internetnutzung (z.B. Facebook, Ebay, Amazon,…) ist es sinnvoll diese vielfach ausgezeichnete Zusatzleistung in Anspruch zu nehmen, vor allem wenn Sie keine Kenntnis und/oder keinen Zugriff auf die digitalen Hinterlassenschaften des Verstorbenen haben. Sie benötigen zur Aktivierung des Online-Schutzpaketes keine Zugangsdaten oder Passwörter des Verstorbenen.

Bei Deutschlands führenden Webanbietern lassen wir prüfen, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit der verstorbenen Person besteht. Sie legen fest, ob so ermittelte Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden sollen. Damit schützen Sie sich ggf. vor unnötig weiterlaufenden Kosten aus Verträgen. Werden Guthaben oder andere Vermögenswerte ermittelt, kommt es zur geregelten Auszahlung bzw. Übertragung an die Erben. An den Verstorbenen adressierte Werbepost wird durch die Benachrichtigung der Unternehmen abgestellt.

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